Reisebedingungen


1. Anmeldung/Reisebestätigung
Mit der Anmeldung bieten Sie dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt schriftlich. Für den Veranstalter wird der Reisevertrag erst dann verbindlich, wenn die Buchung und der Preis der Reise bestätigt worden sind. Der Anmeldende steht ausdrücklich auch für die vertraglichen Verpflichtungen der von ihm gemeldeten Personen ein.

2. Zahlung
Mit der Reiseanmeldung wird eine Anzahlung von 20% des Reisepreises jedoch höchstens € 75,- pro Person fällig. Der Restbetrag ist spätestens 15 Tage vor Reisebeginn fällig.

3. Buchungsgebühr
Wir bitten um Verständnis, dass wir angesichts unseres aufwendigen, dafür aber reibungslosen Buchungsablaufes eine Buchungsgebühr verrechnen. Diese beträgt € 10,- pro Person, jedoch maximal € 20,- pro Reisebestätigung.

4. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Beschreibung, wie sie in der, zur Zeit der Buchung maßgeblichen Ausschreibung enthalten ist. Es wird darauf hingewiesen, dass der Veranstalter bzgl. der Unterbringungsleistungen nur als Vermittler auftritt.

5. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragschluss eintreten und die nicht vom Veranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind erlaubt, soweit sie nicht erheblich sind, und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

6. Rücktritt - Umbuchung
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von seiner Reise zurücktreten. Dies ist vom Reiseteilnehmer schriftlich gegenüber dem Veranstalter zu erklären. Tritt der Reisende die Reise nicht an, oder tritt er vom Vertrag zurück, so kann der Veranstalter eine Entschädigung (Stornogebühr) für die getroffenen Reisevorbereitungen und Aufwendungen verlangen. Diese Stornogebühren staffeln sich wie folgt:
bis 50. Tag vor Reise: 30%
49.-30. Tag vor Reise: 45%
29.-15. Tag vor Reise: 60%
14.-3. Tag vor Reise: 75%
3. Tag oder bei Nichterscheinen: 90%
des Reisepreises.

Bei Umbuchungen bis zum 30. Tag vor Reisebeginn berechnen wir eine Gebühr in Höhe von € 20,- pro Person. Spätere Umbuchungen sind grundsätzlich nicht möglich.

7. Reiseversicherung
Eine Reiserücktrittsversicherung (RRV) ist nicht im Reisepreis eingeschlossen. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung um Kosten die bei Rücktritt von einer gebuchten Reise entstehen können zu mindern. Diese muss zumeist (abhängig vom Versicherer) spätestens 7 Tage nach Vertragschluss abgeschlossen werden. Kosten die durch Krankheit während der Reise entstehen, einschließlich der Kosten für den Heimtransport im Krankheits- oder Todesfall, hat der Teilnehmer selbst, bzw. seine Krankenversicherung zu tragen. Wir empfehlen den Abschluss einer entsprechenden Versicherung.

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen.
Nimmt der Reisende einzelne Leistungen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Ersatzleistung.

9. Mindestteilnehmerzahl
Der Veranstalter behält sich vor, bis zum 10. Tag vor Reisebeginn von dem Reisevertrag zurückzutreten, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl von 15 Teilnehmern nicht zustande kommt. Ein derartiger Rücktritt des Veranstalters begründet ausschließlich die Verpflichtung, bereits erhaltene Leistungen den Reisenden zurückzugewähren. Darüber hinausgehende Ansprüche der Vertragspartner (insbesondere Schadenersatz) bestehen nicht.

10. Kündigung durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann dem Reisenden ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn er die Durchführung der Reise nachhaltig stört, oder sich in besonderem Maße vertragswidrig verhält. In diesem Fall behält er den Anspruch auf den Reisepreis. Er muss sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.

11. Haftungsbeschränkung
Die Haftung des Veranstalters gegenüber dem Reiseteilnehmer ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

12. Tennisspezifische Bedingungen
A) Der Reiseteilnehmer versichert, dass er gesundheitlich in der Lage ist, an einem sportlichen Training teilzunehmen. Er tut dies auf eigene Verantwortung. Sofern während des Trainings gesundheitliche oder konditionelle Probleme auftreten, verpflichtet er sich diese sofort dem Trainer mitzuteilen.
B) Sofern der Reiseteilnehmer am Tennisunterricht oder einer Veranstaltung nicht teilnimmt, hat er keinen Anspruch auf Rückvergütung oder Ersatzleistung.
C) Sofern das Training oder einzelne Teile desselben aufgrund von Schlechtwetter oder höherer Gewalt ausfallen, besteht ebenso kein Anspruch der Teilnehmer.